1.1 Für Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen dem Auftragnehmer Eventservice-Niedersachsen Geschäftsinhaber Sven Dobrzinsky – im Folgenden Eventservice-Niedersachsen genannt – und dem Auftraggeber – im Folgenden Kunde genannt – gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
1.2 Preislisten von Eventservice-Niedersachsen stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern sind als unverbindlicher Angebotskatalog zu verstehen. Angebote sind als solche gekennzeichnet. Ein Vertrag kommt mit einer von Eventservice-Niedersachsen ausgestellten Auftragsbestätigung zustande.
1.3 Rechnungen müssen – so weit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde – unverzüglich und ohne Abzug gezahlt werden. Eventservice-Niedersachsen ist berechtigt, eine Kaution/Vorkasse nach Wahl zu verlangen. Eventservice- Niedersachsen ist, ungeachtet anderweitiger Bestimmungen des Kunden berechtigt, Zahlungen des Kunden auf ältere Schulden, und wenn bereits Kosten und Zinsen entstanden sind, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung zu verrechnen. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn Eventservice-Niedersachsen über den Gegenwert verfügt. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Eventservice-Niedersachsen berechtigt, Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu erheben. Eventservice- Niedersachsen ist berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, wenn der Kunde in schuldhafter Weise entweder seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder in Verzug gerät oder einen an Eventservice-Niedersachsen ausgegebenen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, wenn über sein Vermögen Insolvenzantrag gestellt wird oder wenn der Käufer die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
1.4 Unvorhergesehene, von Eventservice-Niedersachsen nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob bei Eventservice-Niedersachsen oder einem seiner Lieferanten, wie z. B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden etc., berechtigen Eventservice-Niedersachsen – unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden – vom Vertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit bzw. den Liefertermin, um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.
2.1 Der Kunde hat alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, Gebrauch und Erhalt der Mietsache verbunden sind, zu beachten und die Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Herstellers und von Eventservice-Niedersachsen zu befolgen. Dies gilt insbesondere für Sturz- und Fallsicherungen, Sicherheitsabstände und sonstige Sicherheitsmaßnahmen. Er haftet für alle Schäden an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und an dem Zubehör durch ihn oder Dritte entstehen. Den Schaden des zufälligen Untergangs sowie einer zufälligen Beschädigung trägt der Kunde. Im Falle eines Totalschadens hat der Kunde den Wiederbeschaffungswert des vermieteten Gerätes zu ersetzen. Bei Diebstahl ist ein polizeiliches Protokoll zu erstellen.
2.2 Der Kunde ist verpflichtet, Eventservice-Niedersachen etwaige Mängel oder Schäden an den Mietobjekten unverzüglich anzuzeigen. Eventservice-Niedersachsen ist dann Gelegenheit zu geben, soweit Eventservice-Niedersachen den Mangel oder Schaden zu vertreten hat, den Mangel oder Schaden an den Mietgeräten zu beheben oder andere gleichwertige Geräte zur Verfügung zu stellen. Unterlässt der Kunde schuldhaft die Anzeige eines Mangels oder Schadens, verwirkt er seinen Anspruch auf Minderung. Bei Ausfall des Mietobjekts beschränkt sich der Schadensersatz auf den Mietpreis. Der Kunde verpflichtet sich, Eventservice-Niedersachen von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die im Zusammenhang mit der Miete von Geräten gegen Eventservice-Niedersachen erhoben werden. Der Freistellungsanspruch von Eventservice-Niedersachen gegen den Kunden umfasst auch die Kosten, die Eventservice-Niedersachsen für die Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen.
2.3 Der Kunde ist verpflichtet, Eventservice-Niedersachen unter Überlassung aller Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die vermieteten Geräte widerrechtlich gepfändet oder in anderer Weise von Dritten in Anspruch genommen werden oder in sonstiger Weise verlustig gehen. Der Kunde trägt die Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.
2.4 Beim Betreiben der Geräte mit zu verwendender Software darf diese nur nach den Bedingungen der Lizenzinhaber benutzt werden. Der Kunde stellt Eventservice- Niedersachen im Falle nicht bedienungsgemäßer Nutzung der Software von allen Schadensersatzansprüchen der Lizenzinhaber frei.
2.5 Der Rücktritt vom Vertragsverhältnis durch den Auftraggeber ist bis zu 12 Wochen vor Mietbeginn kostenfrei schriftlich möglich, sofern keine Vorkassenzahlung oder Teilvorkassenzahlung (Zahlung vor Mietbeginn) vereinbart wurde. Bei einem Rücktritt innerhalb der 6. bis 12. Woche vor der Veranstaltung ist eine Entschädigung in Höhe von 50% des Auftragswertes fällig, sofern keine Vorkassenzahlung oder Teilvorkassenzahlung (Zahlung vor Mietbeginn) vereinbart wurde. Bei einem späteren Rücktritt bis zum Mietbeginn oder bei Vorkassenzahlung oder Teilvorkassenzahlung (Zahlung vor Mietbeginn) ist der Rücktritt nur noch bei einer Entschädigungssumme von 75% des Auftragswertes möglich. Nach Mietbeginn ist ein Rücktritt ausgeschlossen.
2.6 Der Kunde hat, soweit nicht anders vereinbart, auf seine Kosten und Gefahr die Mietgeräte nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit unverzüglich an Eventservice- Niedersachen zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe wird der Mietzins entsprechend nachberechnet. Außerdem übernimmt der Kunde erforderlichenfalls die Kosten für Fremdanmietung gleicher Geräte durch Eventservice-Niedersachsen. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Kunde – unbeschadet weiterer Schadensersatzsprüche – für die Zeit der Instandsetzung den vollen Mietzins an Eventservice-Niedersachsen zu entrichten.
2.7 Bei Erstvermietungen ist der vereinbarte Mietpreis zuzüglich einer Kaution in Höhe des einfachen Mietpreises im Voraus zu entrichten. Nach Rückgabe der Mietgegenstände werden diese auf unsachgemäßen Gebrauch kontrolliert. Sollten Mängel vorhanden sein, so werden diese mit der Kaution verrechnet. Ansonsten wird die Kaution zurückerstattet.
3.1 Die Lieferungen erfolgt bei Unternehmern (§ 14 BGB) auf Gefahr des Kunden. Ist der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB), so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug der Annahme ist.
3.2 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden entstandener Forderungen, einschließlich aller Nebenforderungen, Eigentum von Eventservice-Niedersachsen. Der Käufer verwahrt das Eigentum für Eventservice-Niedersachsen unentgeltlich. Ware, an der Eventservice-Niedersachsen das Eigentum zusteht, wird nachfolgend als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Der Käufer verpflichtet sich, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
3.3 Ist Eventservice-Niedersachsen nach Abschluss eines Kaufvertrages nicht in der Lage, dem Käufer die Ware nach einer vom Käufer gesetzten angemessenen Nachfrist zu liefern, so ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag ermächtigt. Zahlt der Käufer nach der zweiten Mahnung den Kaufpreis ganz oder teilweise nicht innerhalb der von Eventservice-Niedersachsen gesetzten angemessenen Frist, so ist Eventservice- Niedersachsen zum Rücktritt berechtigt. Wurden die Geräte vom Käufer bereits eingesetzt, so hat Eventservice-Niedersachsen Anspruch auf Aufwendungsersatz entsprechend des üblichen Mietzinses für die jeweilige Dauer.
4.1 Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Einbau sowie Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderungen der Originalteile durch den Kunden oder einem vom Eventservice- Niedersachsen nicht beauftragten Dritten zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
4.2 Ein auf Gebrauch beruhender Verschleiß ist von der Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.
4.3 Die Gewährleistungsfrist für neue Sachen beträgt für Verbraucher 24 Monate. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang zu laufen. Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Sachen beträgt für Verbraucher abweichend 12 Monate. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des §14 BGB, so beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Sachen ein Jahr und für gebrauchte Sachen 7 Tage. 4.4 Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften.
4.5 Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Eventservice-Niedersachsen lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Eventservice-Niedersachsen oder eines Erfüllungsgehilfen von Eventservice-Niedersachsen beruhen. Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung von Eventservice-Niedersachsen auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.
5.1 Anmeldung und Abrechnung der Veranstaltung bei der GEMA ist ausschließlich Sache des Kunden.
6.1 Sollten einzelne dieser Bestimmungen – gleich aus welchem Grund – nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
6.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht
Fassung vom 17.06.2024